Quellen und Regelqualität
Jede Aussage hat eine Quelle und einen Prüfstand
Fristen, Gebühren und Zuständigkeiten unterscheiden sich je Gemeinde. Darum ist die Regelbibliothek der fachliche Kern – versioniert, mit Quelle und offengelegtem Prüfstand.
Prüfstand
So sehen Sie bei jeder Frist, Gebühr und Zuständigkeit, wie belastbar sie ist.
- VerifiziertIm Vier-Augen-Prinzip gegen die genannte Quelle geprüft.
- EinzelfreigabeVon einer Person gegen die Quelle geprüft. Zweite Prüfung ausstehend.
- AbgeleitetAus anderen Angaben oder Geodaten abgeleitet.
- Eigene AngabeAngabe der antragstellenden Organisation, nicht geprüft.
- Nicht verifiziertQuelle erfasst, Inhalt noch nicht geprüft.
- UnbekanntKeine Regel oder Quelle vorhanden.
Quellenarten
- Amtlich, primär
- Erlass, Reglement, Merkblatt oder Formular der zuständigen Stelle.
- Amtlich, sekundär
- Amtliche Geodaten oder Verzeichnisse, z.B. von Bund oder Kanton.
- Referenzverzeichnis
- Nicht-amtliches Verzeichnis, nur zum Abgleich, nie alleinige Grundlage.
- Offene Daten
- Offene Datensätze, z.B. Strassennetz oder Haltestellen. OpenStreetMap nur ergänzend.
- Manuell bestätigt
- Auskunft der zuständigen Stelle, mit Datum und Stelle dokumentiert.
- Unbestätigt
- Hinweis ohne geprüfte Quelle. Wird als solcher angezeigt.
Grundsätze
Keine erfundenen Regeln
Fehlt eine geprüfte Regel, zeigt die Plattform das an, z.B.: „Die Eingabefrist ist für diesen Fall noch nicht verifiziert. Bitte klären Sie diese mit der zuständigen Stelle.“ oder „Gebühr wird durch die zuständige Stelle festgelegt.“
Vier-Augen-Prinzip
Eine Regel wird erst dann als verifiziert angezeigt, wenn eine zweite Person sie gegen die Quelle geprüft hat. Bis dahin gilt sie als „Einzelfreigabe“.
Versionen bleiben stabil
Ändert sich eine Regel nach Ihrer Einreichung, bleibt Ihr Vorhaben auf der Version, auf der es beruht – und Sie werden auf die Änderung hingewiesen.